Public Domain
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Der Begriff Public Domain kommt aus dem amerikanischen Rechtssystem und bedeutet dort den Verzicht auf das Urheberrecht.
Im Deutschen kann auf das Urheberrecht nicht verzichtet werden, daher wurde hier der Begriff Gemeinfreiheit geprägt, der aussagt, dass der Urheber eine uneingeschränkte Nutzung seines Werkes zulässt.
[bearbeiten] Public Domain in USA
Ist ein Werk in den USA public domain, muss dies nicht im Ausland gelten, das gilt insbesondere für Werke der amerikanischen Regierung.
[bearbeiten] Bilder
Bei Bildern sind neben dem Urheberrecht weitere Bedingungen zu beachten.
[bearbeiten] Weblinks
- Work of the U.S. Government is not subject to copyright protection in the United States. Foreign copyrights may apply
- http://cendi.dtic.mil/publications/04-4website_policy.html
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Mr.Wong
