Verein:Beitragsordnung
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Anlage zur Verein:Satzung
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[bearbeiten] Beitragsordnung
Die Beitragsordnung wurde am 12. Oktober 2005 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen.
[bearbeiten] § 1 Höhe der Beiträge
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 12,-- Euro.
- Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 120,-- EUR.
- Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
[bearbeiten] § 2 Ermäßigung
- Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.
[bearbeiten] § 3 Fälligkeit
- Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig, im Gründungsjahr mit Eintragung des Vereins in das Vereinsregister.
[bearbeiten] § 4 Zahlungsweise
- Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.
- Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
[bearbeiten] § 5 Aufnahmegebühren
Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
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