Verein:MV08/Satzungsänderung Paragraf 12

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Antrag zur Verein:Mitgliederversammlung-2008-02-28

[bearbeiten] Satzungsänderung Paragraf 12

Die Mitgliederversammlung möge beschliessen, dass

§12(1) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigen Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.

geändert wird in

§12(1) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Bildungsverein Region Karlsruhe e.V. mit Sitz in Karlsruhe, der es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Bildung zu verwenden hat.

[bearbeiten] Begründung

Die alte Formulierung des § 12 entspricht nicht (mehr) den Anforderungen an einen gemeinnützigen Verein, das Finanzamt Karlsruhe-Stadt hat daher im Herbst 2007 gebeten, die Satzung „bei Gelegenheit“ an die aktuelle Rechtslage anzupassen.

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